Eintritt
Alle Mitarbeitenden der Mikron Gruppe mit unbefristetem oder auf mehr als drei Monate befristetem Arbeitsvertrag und einem Jahreslohn von mindestens CHF 21'150.00.
Altersmässig erfolgt die Aufnahme ab dem 1. Januar nach dem vollendeten 17. Altersjahr.
Bis zum 1. Januar nach vollendetem 24. Altersjahr sind die Mitglieder unserer Pensionskasse ausschliesslich gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert. Danach auch für das Alter.
Basisversicherte
Als Basisversicherte gelten diejenigen Personen, deren Lohn unter dem oberen Grenzbetrag BVG von CHF 84'600 liegt.
Die Beiträge berechnen sich aufgrund des versicherten Lohnes. Dieser entspricht dem Jahreslohn gemäss Artikel 12 des Reglements, abzüglich des Koordinationsbetrags von CHF 21'150.00.
Zusatzversicherte
Als Zusatzversicherte gelten diejenigen Personen, deren Lohn über dem oberen Grenzbetrag BVG von CHF 84'600 liegt.
Die Beiträge berechnen sich aufgrund des versicherten Lohnes. Dieser entspricht dem Jahreslohn gemäss Artikel 12 des Reglements, abzüglich des Koordinationsbetrags von CHF 21'150.00.
Bonusversicherte
Als Bonusversicherte gelten alle Personen, welche vom Arbeitgeber einen Bonus gemäss Art. 12 beziehen.
Die Beiträge berechnen sich aufgrund des versicherten Bonuslohnes gemäss Art. 12 des Reglements.
Das angesparte Alterskapital auf dem Bonuslohn wird als einmalige Kapitalabfindung ausbezahlt (Art. 25, Ziffer 4 des Reglements).