Wohneigentum
Wie kann ich aus der Pensionskasse Wohneigentum finanzieren?
Sie können Ihre angesparten Mittel aus der Mikron Pensionskasse (2. Säule) zur Finanzierung von Wohneigentum einsetzen:
Entweder für den Erwerb, die Erstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Renovation von Wohneigentum, das Sie selbst dauerhaft bewohnen, oder für die Amortisation von Hypothekardarlehen. Dies geschieht mittels eines Vorbezugs oder einer Verpfändung.
Zur Finanzierung von Wohneigentum für den Eigenbedarf vorbeziehen können Sie Ihre Mittel der beruflichen Vorsorge bis drei Jahre vor dem ordentlichen Rücktrittsalter.
Bei einem Vorbezug wird das beantragte Freizügigkeitskapital an den Verkäufer, den beurkundenden Notar, den Ersteller des Wohneigentums oder an Ihren Hypothekargläubiger ausbezahlt. Eine Auszahlung auf Ihr persönliches Konto ist nicht möglich.
Ihre Vorsorgeleistungen (Renten) im Alter, bei Tod oder Invalidität werden entsprechend gekürzt. Der Vorbezug wird separat vom Einkommen besteuert.
Sie können Ihre Mittel der beruflichen Vorsorge und/oder Ihren Anspruch auf Vorsorgeleistungen bis drei Jahre vor dem ordentlichen Rücktrittsalter zur Finanzierung von Wohneigentum für den Eigenbedarf verpfänden.
Bei der Verpfändung bieten Sie Ihrem Hypothekargläubiger die Vorsorgeansprüche als Sicherheit an. Das Vorsorgekapital bleibt in der Pensionskasse. Es erfolgt somit keine Kürzung Ihrer Vorsorgeleistungen.
Die nachfolgenden Unterlagen können Sie in Ihrem Personalbüro beziehen. Dort ist man Ihnen auch beim Ausfüllen behilflich.
- Antragsformular
- Grundbuchanmeldung
- Nachweis der Bezahlung der Administrationsgebühr von Fr. 300.--
Weitere Angaben finden Sie in den Art. 49 und 50 des Reglements über die Mikron Pensionskasse.