Invalidität

Invalidenrente

Wenn Sie von der IV als invalid anerkannt sind, haben Sie Anspruch auf eine Invalidenrente der Mikron Pensionskasse. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass Sie zum Zeitpunkt, als Sie arbeitsunfähig wurden, bereits bei unserer Kasse versichert waren. Details zum Rentenanspruch aufgrund von Invalidität finden Sie im Pensionskassenreglement auf Seite 14.

Invaliden-Kinderrente

Wenn Sie von der Mikron Pensionskasse eine Invalidenrente erhalten, haben Sie auch Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente. Und zwar für jedes Kind, welches das 18. Altersjahr noch nicht beendet hat. Wenn das Kind noch in Ausbildung oder zu mindestens 70% invalid ist, dauert der Anspruch bis zum vollendeten 25 Altersjahr.
Die Invaliden-Kinderrente beträgt für jedes anspruchsberechtigte Kind 20% der Invalidenrente.