Lebensnachweis
Rentenbezüger mit Wohnsitz im Ausland müssen der Mikron Pensionskasse jedes Jahr eine Lebensbescheinigung senden. Die Rentenbezüger werden von der Kasse angeschrieben.
Rentenbezüger mit Wohnsitz im Ausland müssen der Mikron Pensionskasse jedes Jahr eine Lebensbescheinigung senden. Die Rentenbezüger werden von der Kasse angeschrieben.