Austritt

Mit der Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses endet Ihre Mitgliedschaft bei der Mikron Pensionskasse und Sie haben Anspruch auf die Austrittsleistung.

Betrag der Austrittsleistung

Die Austrittsleistung entspricht dem Betrag des im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorhandenen Altersguthabens.

Kürzung der Sondergutschrift

Als Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes wurden allen Versicherten per 1.1.2017 eine Sondergutschrift von 17.3% (Basisreglement) bzw. 13.5% (Zusatzreglement) auf dem Alterskonto vorgenommen. Im Freizügigkeitsfall vor dem 1.1.2022 wird diese Sondergutschrift um 1/60 pro fehlendem Monat gekürzt. Keine Kürzung erfolgt bei einem Austritt nach Vollendung des 60. Altersjahres.

Wie erhalte ich die Austrittsleistung?

Teilen Sie der Personalabteilung Ihres bisherigen Arbeitgebers die Adresse und die Kontoangaben Ihrer neuen Vorsorgeeinrichtung mit. Sie können diese Angaben auch direkt der Mikron Pensionskasse mitteilen.

Wir überweisen die Austrittsleistung an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers. Gibt es keinen neuen Arbeitgeber, muss der Vorsorgeschutz in anderer Form erhalten bleiben. Sie können die Austrittsleistung entweder auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder auf eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherungsgesellschaft überweisen lassen.

Eine Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung können Sie verlangen, wenn

  • Sie die Schweiz endgültig verlassen (gilt nicht für ein EU-Land)
  • Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und von der zuständigen Ausgleichskasse als selbstständig erwerbend im Haupterwerb anerkannt sind
  • die Austrittsleistung kleiner ist als ein Jahresbeitrag