Einkauf
Nach vollendetem 24. Altersjahr können Sie mit persönlichen Einlagen Vorsorgeleistungen dazukaufen, sofern Ihre Freizügigkeitsleistung aus der Vorsorgeinrichtung früherer Arbeitgeber an die Mikron Pensionskasse überwiesen ist.
Sie finden den maximalen Einkaufsbetrag auf Ihrem Versicherungsausweis unter der Rubrik "Weitere Informationen ‒ Maximaler Einkauf unter Vorbehalt der steuerlichen Bestimmungen". Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen der eingebrachten Freizügigkeitsleistung und der Summe der theoretisch möglichen Altersgutschriften zum Zeitpunkt des Beitritts zur Kasse.
- Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen und noch nie einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angehört haben, darf die jährliche Einkaufssumme in den ersten fünf Jahren nach Eintritt 20% des versicherten Lohnes nicht übersteigen.
- Freiwillige Einkäufe dürfen Sie erst tätigen, wenn Sie allfällige Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung zurückbezahlt haben.
- Die aus den Einkäufen resultierenden Leistungen dürfen Sie in den nächsten drei Jahren nicht als Kapital beziehen.
Einkäufe können Sie bei der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Die entsprechende Bescheinigung stellen wir Ihnen jeweils Ende des Jahres aus. Sie ist der Steuererklärung beizulegen.
UBS AG, 8098 Zürich
IBAN CH13 0023 0230 5051 0743 0
Clearing 230
Das Formular "Erklärung Einkauf". Wir stellen es Ihnen auf Anfrage gerne zu.