December 23, 2016

Stiftungsrat genehmigt neues Vorsorgereglement

Der Stiftungsrat hat am 17.11.2016 das neue Vorsorgereglement genehmigt. Dieses tritt am 1.1.2017 in Kraft. Damit reagiert der Stiftungsrat auf die zunehmende Lebenserwartung und die tieferen Ertragsaussichten aufgrund der niedrigen Zinsen. Für die Mehrzahl der Versicherten konnte das Leistungsniveau auf dem bisherigen Stand gehalten werden. Ab Mitte Dezember 2016 werden Informationsveranstaltungen erfolgen.

Neuer Vorsorgeplan
Das bisherige System mit Basis- und Zusatzreglement wird ersetzt durch einen einzigen Vorsorgeplan mit zwei Beitragsskalen. Eine Skala gilt für Einkommen bis CHF 84'600, die andere für Einkommen welche diesen Betrag übersteigen. Für Versicherte, welche bisher ausschliesslich im Basisplan versichert waren (Einkommen bis CHF 84'600) führt der neue Vorsorgeplan sogar zu leicht höheren Leistungen.

Neue Lohndefinitionen
Versichert wird der Grundlohn, welcher dem 13 fachen Monatslohn entspricht. Für Versicherte mit variablen Lohnbestandteilen (Bonus) wird zusätzlich der Bonuslohn versichert. Der Bonuslohn ist begrenzt auf zwei zusätzliche Monatslöhne. Die Leistungen aus dem Bonuslohn können nur in Kapitalform bezogen werden.

Senkung des Umwandlungssatzes kompensiert durch eine einmalige Sondergutschrift
Der Umwandlungssatz wird von heute 6.1% (Basisreglement) beziehungsweise 5.9% (Zusatzreglement) auf einheitlich 5.2% gesenkt. Zum Ausgleich der Senkung des Umwandlungssatzes wird das am 31.12.2016 vorhandene Altersguthaben um 17,3% respektive 13.5% erhöht. Damit wird die Senkung des Umwandlungssatzes vollständig ausgeglichen. Die Kosten der einmaligen Sondergutschrift betragen rund CHF 18.0 Mio. und werden aus Reserven der Mikron Pensionskasse finanziert.

Bei einem Austritt vor dem 1.1.2022 wird die Sondergutschrift um 1/60 pro fehlendem Monat gekürzt, sofern der Versicherte das 60. Altersjahr noch nicht erreicht hat.

Erhöhung der Altersgutschriften/Senkung Risikobeiträge
Um das Rentenniveau bei einem tieferen Umwandlungssatz aufrecht zu erhalten müssen die Altersgutschriften im Durchschnitt um rund 1% erhöht werden. Die Risikobeiträge können infolge guten Schadensverlauf gesenkt werden. Die Beitragserhöhung beträgt im Durchschnitt rund 0.5% des versicherten Lohnes. Der gleiche Zusatzbeitrag wird vom Arbeitgeber entrichtet.

Flexibles Rücktrittsalter
Alle Versichert haben ab dem nächsten Jahr die Möglichkeit 5 Jahre vor dem ordentlichen Rücktrittsalter von 65 (Männer) bzw. 64 (Frauen) in Pension zu gehen. Versicherte, welche ihre Erwerbstätigkeit über das ordentliche Rücktrittsalter fortsetzen, können die Weiterführung der Versicherung verlangen, längstens jedoch bis zum 70. Altersjahr. Zudem wurde die Möglichkeit einer Teilpensionierung geschaffen.

Informationsveranstaltungen
Die Pensionskasse wird ab Mitte Dezember 2016 an allen Standorten in der Schweiz Informationsveranstaltungen durchführen. An diesen Anlässen wird im Detail über alle Änderungen informiert. Sie werden rechtzeitig zu diesen Veranstaltungen eingeladen.

Boudry, im November 2016

Mikron Pensionskasse

Download:
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